Strafregistereintrag – wann er erscheint, wann er verschwindet.
Privatauszug, Sonderprivatauszug, Behördenauszug – wer sieht was, und wie lange?
Häufige Fragen zum Strafregister
Wie lange bleibt ein Eintrag im Strafregister?
Die Eliminationsfrist hängt von der Sanktionsart ab. Bedingte Geld- oder Freiheitsstrafen werden nach Ablauf der Probezeit plus 10 Jahren aus dem Privatauszug entfernt. Unbedingte Freiheitsstrafen bleiben bis zu 20 Jahre sichtbar. Reine Bussen (Übertretungen) erscheinen gar nicht im Privatauszug.
Was ist der Unterschied zwischen Privatauszug, Sonderprivatauszug und Behördenauszug?
Der Privatauszug ist der Standardauszug, den Arbeitgeber verlangen. Der Sonderprivatauszug zeigt zusätzlich Tätigkeitsverbote und Kontaktverbote und wird bei Tätigkeiten mit Minderjährigen oder Schutzbedürftigen verlangt. Der Behördenauszug enthält deutlich mehr Einträge und ist nur für Strafverfolgungsbehörden und bestimmte Amtsstellen zugänglich.
Erscheint eine Busse im Strafregister?
Ja, reine Bussen (Übertretungen) werden im Strafregister VOSTRA erfasst, sind aber nur im Behördenauszug sichtbar. Im Privatauszug, den Arbeitgeber typischerweise verlangen, erscheinen sie nicht.
Kann ich meinen Strafregisterauszug über einen Anwalt bestellen lassen?
Ja. Mit einer Vollmacht kann ein Anwalt den Strafregisterauszug direkt beim Bundesamt für Justiz bestellen. Der Auszug wird vertraulich zugestellt. Pauschalpreis: CHF 36.20 (CHF 20 Behördengebühr + CHF 16.20 anwaltliches Honorar inkl. MwSt).