Prostitutionsrecht
Sexarbeit ist in der Schweiz grundsätzlich legal, aber durch kantonale und kommunale Vorschriften stark reguliert. Der strafrechtliche Fokus liegt auf dem Schutz vor Ausbeutung, Menschenhandel und Förderung der Prostitution.
Rechtslage der Sexarbeit in der Schweiz
Die entgeltliche sexuelle Dienstleistung (Sexarbeit) zwischen Erwachsenen ist in der Schweiz nicht strafbar. Sie unterliegt jedoch einem dichten Netz kantonaler und kommunaler Regelungen (Bewilligungen, Sperrzonen, Meldepflichten).
Straftatbestände im Sexualstrafrecht
Art. 195 StGB — Förderung der Prostitution: Strafbar ist, wer eine Person veranlasst, in der Prostitution zu verharren, oder wer die Handlungsfreiheit einer Person beschränkt, die Prostitution ausübt. Zuhälterei im klassischen Sinn fällt hierunter.
Art. 182 StGB — Menschenhandel: Wer Menschen zur Ausübung der Prostitution rekrutiert, anwirbt, transportiert oder Betroffene durch Täuschung, Nötigung oder sonstige Mittel ausbeutet. Verbrechen mit Freiheitsstrafe bis 20 Jahre.
Art. 196 StGB — Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt: Strafbar auch für die Käuferin/den Käufer.
Regulierungsrahmen
Die Kantone und Gemeinden regeln:
- Erteilung von Gewerbe-/Betriebsbewilligungen
- Sperrzonen für Strassenstrich
- Meldepflichten für Sexarbeiterinnen
- Hygiene- und Sicherheitsvorschriften
Einige Kantone verlangen die Registrierung und Gesundheitsuntersuchung.
Schutzkonzepte und Präventionsarbeit
Verwaltungsbehörden und NGOs arbeiten eng zusammen, um Zwangsprostitution und Menschenhandel zu bekämpfen. Betroffene können sich anonym melden und erhalten Schutz auch ohne regularisierten Aufenthaltsstatus.
Für Beschuldigte
Bei Verdacht auf Art. 195 StGB (Förderung der Prostitution) oder Art. 182 StGB (Menschenhandel) drohen schwere Strafen. Sofortige anwaltliche Begleitung ist unabdingbar. Die Beweise werden oft verdeckt erhoben.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin oder einen qualifizierten Anwalt.