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StrafrechtFinanzkriminalität

Geldwäscherei

Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) ist in der Schweiz ein schweres Verbrechen und betrifft nicht nur Kriminelle — auch Compliance-Verantwortliche, Treuhänder und Finanzintermediäre können sich strafbar machen.

Was ist Geldwäscherei?

Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) liegt vor, wenn jemand eine Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Einziehung von Vermögenswerten zu vereiteln, von denen er weiss oder annehmen muss, dass sie aus einem Verbrechen oder aus einem qualifizierten Steuervergehen herrühren.

Typische Handlungen:

  • Umwandlung von Bargeld in Bankguthaben
  • Investition in Immobilien oder Unternehmen
  • Transfers über mehrere Konten oder Länder
  • Verwendung von Strohmännern oder Briefkastenfirmen

Vortat: Verbrechen oder qualifiziertes Steuervergehen

Die Vortat muss ein Verbrechen sein (Strafandrohung über 3 Jahre) oder ein qualifiziertes Steuervergehen (Art. 305bis Abs. 1bis StGB, seit 2016). Darunter fallen auch Drogenhandel, Betrug, Korruption und Menschenhandel.

Qualifizierte Geldwäscherei

Art. 305bis Abs. 2 StGB (Verbrechen mit höherer Strafe) wenn:

  • Täterschaft als Mitglied einer kriminellen Organisation
  • Gewerbsmässigkeit
  • Grosse Vermögenswerte

Sorgfaltspflichten für Finanzintermediäre

Das Geldwäschereigesetz (GwG) verpflichtet Banken, Treuhänder, Anwälte und weitere Finanzintermediäre zu:

  • Identifizierung der Vertragspartei
  • Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person
  • Transaktionsüberwachung
  • Meldung an die MROS bei begründetem Verdacht

Verletzungen des GwG können eigenständig strafrechtlich verfolgt werden.

Einziehung und Vermögensbeschlagnahme

Geldwäscherei führt fast immer zu umfangreichen Einziehungsmassnahmen. Das Gericht zieht deliktisch erlangtes Vermögen ein — auch bei Dritten, die das Vermögen in gutem Glauben erhalten haben, wenn sie nicht Wert für Wert erstattet haben.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin oder einen qualifizierten Anwalt.