Geldspiele
Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) regelt Casino, Online-Geldspiele und Kleinspiele. Illegale Geldspielangebote sind strafbar — auch für Veranstalter und in gewissen Fällen für Nutzer ausländischer Plattformen.
Das neue Geldspielgesetz (BGS)
Das Bundesgesetz über Geldspiele trat 2019 in Kraft und löste das alte Spielbankengesetz und das Lotteriegesetz ab. Es regelt:
- Casinos (konzessionierte Spielbanken, online und stationär)
- Grossspiele (Lotterien, Sportwetten)
- Kleinspiele (Tombolas, Lokomotivverlose, Kleinpokerturniere)
- Privates Geldspiel (unter bestimmten Bedingungen erlaubt)
Straftatbestände (Art. 130 ff. BGS)
Art. 130 BGS (Vergehen/Verbrechen): Wer ohne Konzession Casinos betreibt, Grossspiele veranstaltet oder Sportwetten anbietet, kann mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Bei Gewerbsmässigkeit bis 5 Jahre.
Art. 131 BGS (Übertretung): Wer unerlaubt Kleinspiele veranstaltet oder an ausländischen Geldspielen ohne Schweizer Konzession teilnimmt — soweit zugänglich gemacht.
Online-Geldspiele und Geoblocking
Ausländische Online-Casinos und Sportwettanbieter ohne Schweizer Konzession sind für Schweizer Nutzer gesperrt (Geoblocking). Die Umgehung dieser Sperren mittels VPN kann unter Umständen strafbar sein, wird aber nicht aktiv verfolgt.
Private Pokerspiele
Private Pokerspiele sind erlaubt, wenn:
- Der Hausherr keine Gewinnbeteiligung erhält
- Die Spieler sich persönlich kennen oder befreundet sind
- Kein Erwerbszweck besteht
Wird Poker gewerbsmässig oder öffentlich organisiert, liegt ein strafbares Kleingeldspiel vor.
Steuern auf Spielgewinne
Gewinne aus Schweizer konzessionierten Casinos und Lotterien über CHF 1 Mio. sind steuerpflichtig (seit 2021). Gewinne aus ausländischen Quellen sind grundsätzlich als Einkommen steuerbar.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin oder einen qualifizierten Anwalt.