Gefälschte Uhren & Markenfälschung
Der Handel mit gefälschten Markenprodukten — insbesondere Uhren — ist in der Schweiz ein erhebliches Strafrechts- und Zollthema. Käufer, Händler und Importeure können sich strafbar machen.
Rechtliche Grundlagen der Markenfälschung
Die Schweiz schützt Markenrechte durch das Markenschutzgesetz (MSchG) und das Strafgesetzbuch. Wer gefälschte Waren herstellt, einführt, vertreibt oder auch nur besitzt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen.
Straftatbestände
Art. 61 MSchG (Markenverletzung): Wer vorsätzlich das Markenrecht eines anderen verletzt, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft. Bei gewerbsmässiger Begehung: bis 5 Jahre Freiheitsstrafe (Verbrechen, Art. 61 Abs. 2 MSchG).
Art. 67 MSchG (Markenanmassung): Unbefugte Verwendung von staatlichen Hoheitszeichen.
Zollrecht: Die Einfuhr gefälschter Waren ist verboten. Der Zoll kann Waren einziehen.
Typische Situationen
- Kauf im Ausland: Wer eine «Rolex» für CHF 20 kauft, weiß (oder sollte wissen), dass sie gefälscht ist. Die Einfuhr in die Schweiz ist verboten.
- Online-Kauf: Bestellung über Plattformen wie AliExpress kann zur Beschlagnahme durch den Zoll führen.
- Gewerblicher Handel: Wer gefälschte Uhren verkauft, macht sich gewerbsmässig strafbar — hohe Strafandrohung.
- Marktstand/Social Media: Auch Kleinverkäufe über Instagram oder Märkte sind nicht straffrei.
Grenzen: Was ist erlaubt?
Der Kauf oder Besitz einer einzelnen gefälschten Uhr zum eigenen Gebrauch (ohne Einfuhr) ist strafrechtlich wenig relevant. Die Einfuhr — auch für den eigenen Gebrauch — ist jedoch durch das Zollrecht verboten.
Recht der Markeninhaber
Markeninhaber können zivilrechtlich Unterlassung, Schadenersatz und Gewinnherausgabe verlangen. Strafanzeige ist möglich (Antragsdelikt bei einfacher Markenverletzung). Bei gewerbsmässiger Begehung kann auch die Staatsanwaltschaft von Amtes wegen tätig werden.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin oder einen qualifizierten Anwalt.