Gastrostrafrecht
Der Gastronomiebereich ist mit zahlreichen Vorschriften durchzogen — Alkoholrecht, Öffnungszeiten, Lebensmittelrecht, Rauchverbot. Verstösse können von Bussen bis zu Betriebsschliessungen und Strafanzeigen reichen.
Überblick Gastrostrafrecht
Das «Gastrostrafrecht» ist kein einheitliches Rechtsgebiet, sondern ein Querschnittsbereich aus verschiedenen Gesetzen, die für Gastronomiebetriebe relevant sind:
- Lebensmittelrecht (LMG, LGV)
- Alkoholrecht (AlkG, kantonale Gastwirtschaftsgesetze)
- Arbeitsrecht (GAV Gastgewerbe)
- Rauchverbot (kantonale Erlasse)
- Lärmschutzrecht
Alkohol: Abgabe an Minderjährige
Das Bundesgesetz über alkoholische Getränke verbietet die Abgabe von:
- Bier und Wein an Personen unter 16 Jahren
- Spirituosen an Personen unter 18 Jahren
Verstösse können zu Bussen und — bei Wiederholung — zum Entzug der Gastwirtschaftsbewilligung führen. Die kantonalen Behörden führen Kontrollen durch.
Lebensmittelhygiene und -sicherheit
Gastronomiebetriebe unterliegen dem Lebensmittelgesetz (LMG) und den Ausführungsverordnungen. Bei schwerwiegenden Hygienemängeln oder vorsätzlicher Täuschung über Lebensmittel drohen:
- Verwaltungsrechtliche Massnahmen (Betriebsschliessungen)
- Strafrechtliche Verfolgung nach Art. 48 ff. LMG
Scheinbeschäftigung und Schwarzarbeit
Gastronomiebetriebe sind ein Schwerpunkt der Schwarzarbeitskontrolle. Wer Arbeitnehmer ohne ordnungsgemässe Anmeldung beschäftigt, riskiert:
- Nachforderungen bei Sozialversicherungen
- Strafanzeige wegen Verstoss gegen BGSA
- Ausländerrechtliche Konsequenzen bei ausländischen Arbeitnehmern
Betrieb ohne Bewilligung
Die Gastwirtschaftsbewilligung ist kantonal geregelt. Wer ohne Bewilligung einen Betrieb führt, macht sich strafbar — als Vergehen oder je nach Kanton auch als Verbrechen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin oder einen qualifizierten Anwalt.