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StrafrechtGewerberecht

Gastrostrafrecht

Der Gastronomiebereich ist mit zahlreichen Vorschriften durchzogen — Alkoholrecht, Öffnungszeiten, Lebensmittelrecht, Rauchverbot. Verstösse können von Bussen bis zu Betriebsschliessungen und Strafanzeigen reichen.

Überblick Gastrostrafrecht

Das «Gastrostrafrecht» ist kein einheitliches Rechtsgebiet, sondern ein Querschnittsbereich aus verschiedenen Gesetzen, die für Gastronomiebetriebe relevant sind:

  • Lebensmittelrecht (LMG, LGV)
  • Alkoholrecht (AlkG, kantonale Gastwirtschaftsgesetze)
  • Arbeitsrecht (GAV Gastgewerbe)
  • Rauchverbot (kantonale Erlasse)
  • Lärmschutzrecht

Alkohol: Abgabe an Minderjährige

Das Bundesgesetz über alkoholische Getränke verbietet die Abgabe von:

  • Bier und Wein an Personen unter 16 Jahren
  • Spirituosen an Personen unter 18 Jahren

Verstösse können zu Bussen und — bei Wiederholung — zum Entzug der Gastwirtschaftsbewilligung führen. Die kantonalen Behörden führen Kontrollen durch.

Lebensmittelhygiene und -sicherheit

Gastronomiebetriebe unterliegen dem Lebensmittelgesetz (LMG) und den Ausführungsverordnungen. Bei schwerwiegenden Hygienemängeln oder vorsätzlicher Täuschung über Lebensmittel drohen:

  • Verwaltungsrechtliche Massnahmen (Betriebsschliessungen)
  • Strafrechtliche Verfolgung nach Art. 48 ff. LMG

Scheinbeschäftigung und Schwarzarbeit

Gastronomiebetriebe sind ein Schwerpunkt der Schwarzarbeitskontrolle. Wer Arbeitnehmer ohne ordnungsgemässe Anmeldung beschäftigt, riskiert:

  • Nachforderungen bei Sozialversicherungen
  • Strafanzeige wegen Verstoss gegen BGSA
  • Ausländerrechtliche Konsequenzen bei ausländischen Arbeitnehmern

Betrieb ohne Bewilligung

Die Gastwirtschaftsbewilligung ist kantonal geregelt. Wer ohne Bewilligung einen Betrieb führt, macht sich strafbar — als Vergehen oder je nach Kanton auch als Verbrechen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin oder einen qualifizierten Anwalt.