Ausländerrecht
Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) enthält zahlreiche Straftatbestände rund um Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Einreise. Verurteilungen können neben der Strafe auch ausländerrechtliche Konsequenzen wie Landesverweisung haben.
Straftatbestände im Ausländerrecht
Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) stellt verschiedene Handlungen unter Strafe:
- Illegale Einreise/Aufenthalt (Art. 115 AIG): Ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verweilen oder einreisen. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr.
- Illegale Erwerbstätigkeit (Art. 115 Abs. 1 lit. c AIG): Arbeiten ohne Arbeitsbewilligung.
- Förderung des illegalen Aufenthalts (Art. 116 AIG): Wer anderen beim illegalen Aufenthalt hilft — selbst wenn dies aus humanitären Gründen geschieht.
- Täuschung der Behörden (Art. 118 AIG): Falsche Angaben gegenüber Migrationsbehörden.
Landesverweisung (Art. 66a ff. StGB)
Seit 2016 gibt es die obligatorische Landesverweisung für ausländische Staatsangehörige, die wegen bestimmter Katalogtaten (Art. 66a StGB) verurteilt werden — darunter Betrug, Körperverletzung, Diebstahl oder Drogenhandel.
Dauer: 5–15 Jahre, bei Rückfall oder schwerer Tat bis 20 Jahre. Ausnahme: Härtefallklausel (Art. 66a Abs. 2 StGB) wenn Landesverweisung einen schweren persönlichen Härtefall darstellt.
Verstoss gegen Einreisesperre
Wer trotz Einreisesperre in die Schweiz einreist, macht sich strafbar (Art. 119 AIG). Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.
Bedeutung für Betroffene
Ausländerrechtliche Konsequenzen — insbesondere die Landesverweisung — können schwerwiegender sein als die eigentliche Strafe. Betroffene sollten ihre Verteidigungsstrategie auch im Hinblick auf die ausländerrechtlichen Folgen planen.
Das Recht auf Familiennachzug, den Aufenthaltsstatus und das Arbeitsverhältnis können durch Verurteilungen gefährdet werden. Eine koordinierte Beratung durch Strafverteidiger und Migrationsrechtsexperte ist empfehlenswert.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin oder einen qualifizierten Anwalt.